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Gemeinde OSTRHAUDERFEHN

Bundesland Niedersachsen
Landkreis Leer
Einwohner Kreis 170.756 (31. Dez. 2019)
Einwohner Gemeinde 11.318 (31. Dez. 2019)
Bevölkerungsdichte 209 Einwohner je km²
Höhe 3 m über NN
Fläche 51,00 km²
KFZ-Kennzeichen LER
Stadverwaltung Hauptstraße 117
Telefon 0 49 52 / 805 - 0
Telefax 0 49 52 / 805 - 30
Internet www.ostrhauderfehn

Im Jahre 1765 richteten fünf Kaufleute ein Gesuch an den König von Preußen. Sie baten um die Überlassung der Hochmoorfläche im nördlichen Overledingerland, um hier ein neues Fehn anzulegen. Am 19. April 1769 erhielten sie die Zustimmung für das schon begonnene Vorhaben. Dies gilt als der Beginn der Geschichte Ostrhauderfehns. Prägend sind bis heute die langen Kanäle, die damals einerseits für die Entwässerung des Moores dienten, andererseits für den Abtransport des Torfes genutzt wurden.

Am 1. Mai 1970 schloss sich die Gemeinde Holtermoor (mit dem Ortsteil Holterfehn) auf freiwilliger Basis mit der Gemeinde Ostrhauderfehn zusammen.

Bei der niedersächsischen Verwaltungs- und Gebietsreform wurden Ostrhauderfehn zum 1. Januar 1973 die Gemeinde Potshausen und der östliche Teil der vorher selbstständigen Gemeinde Langholt zugeordnet.

Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Raum Vechta/Cloppenburg rundete die Entstehung der Gemeinde Ostrhauderfehn mit der Eingliederung des Ortes Idafehn am 1. März 1974 ab.

Mit einer Grenzkorrektur zwischen den Gemeinden Ostrhauderfehn und Saterland im Bereich der Bauernschaft Ubbehausen zum 1. Juli 1977 fand die Bildung der Gemeinde Ostrhauderfehn ihren Abschluss.

Ostrhauderfehn gehörte bis zum 31. Dezember 2004 zum Regierungsbezirk Weser-Ems, der in Folge einer Verwaltungsreform mit Ablauf dieses Datums aufgelöst wurde.

    


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