Der Kreis Gütersloh wurde im Rahmen der nordrhein-westfälischen Gebietsreform im Zuge der Umsetzung des Bielefeld-Gesetzes zum 1. Januar 1973 aus den beiden Kreisen Wiedenbrück und Halle gebildet. Die beiden Altkreise waren 1816 gebildet worden, als Preußen seine damaligen Provinzen (hier die Provinz Westfalen) in Regierungsbezirke und Kreise einteilte.
Dem neuen Kreis wurden außerdem die aus den drei Gemeinden Greffen, Harsewinkel und Marienfeld (Kreis Warendorf) neugebildete Stadt Harsewinkel sowie die Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock aus dem ebenfalls zu diesem Zeitpunkt aufgelösten Kreis Bielefeld zugeordnet. Letztere war 1970 durch Zusammenschluss der Gemeinden Schloß Holte, Sende (beide Kreis Wiedenbrück) und Stukenbrock (Kreis Paderborn) gebildet und zunächst dem Kreis Bielefeld zugeordnet worden.
Der Kreis Gütersloh besteht heute somit aus dreizehn Städten und Gemeinden. Er hatte seinen Sitz zunächst in Rheda-Wiedenbrück, doch zog die Kreisverwaltung 1997 nach Gütersloh um.
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